Ambulante Reha - Ihre Vorteile!

  • schnelle Aufnahmezeiten
  • Verbleib im sozialen Umfeld durch Wohnortnähe
  • problemlose Organisation des Privatlebens während Ihrer Reha
  • Stärkung des Selbsthilfepotentials durch vertraute Umgebung
  • unmittelbarer Einbau von in der Reha erlernten Verhaltensweisen in den Alltag
  • effiziente berufliche Wiedereingliederung durch die unmittelbare Nähe zum Arbeitsort
  • nahtlos anschließende Nachsorge (IRENA, T-RENA, Rehasport) in gewohnter Umgebung
  • Fahrdienst im Rahmen der Anschlussrehabilitation (AHB)
  • Und nicht zuletzt: Das ARZ Riesa erfüllt alle Qualitätsanforderungen.
    Wir sind nach DIN EN ISO 9001:2015 und QMS-REHA® zertifiziert und es bestehen Versorgungsverträge mit allen Leistungsträgern.

Ihre Ansprechpartner

Frau Fröhlich und Herr Tonkowski
03 525 / 74 14 06

 

Seit über 20 Jahren steht das ARZ Riesa Patienten mit orthopädischen Erkrankungen für die ambulante Rehabilitation zur Verfügung.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Beantragung Ihrer Rehabilitation!

REHABILITATIONSANGEBOTE im ARZ RIESA

Ambulante Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung (DRV)

Ambulante Rehabilitation: Sportgruppe


Rehabilitation über die Rentenversicherung

Ist durch Ihre Erkrankung die Erwerbsfähigkeit bedroht oder bereits gemindert, ist die Rentenversicherung Ihr zuständiger Leistungsträger. Je nach Situation kommen folgende Rehabilitationsverfahren der DRV für Sie in Frage:

  • Heilverfahren (HV):
    Das Heilverfahren kommt für Sie in Betracht, wenn Ihre gesundheitlichen Probleme voraussichtlich zu dauerhaften Einschränkungen in Beruf und Alltag führen und Ihre Erwerbsfähigkeit gefährdet ist. Die Rehabilitation zielt darauf ab, den Patienten nach einer akuten oder chronischen Erkrankung für die Belastungen am Arbeitsplatz und im Alltag zu stärken.

  • Anschlussrehabilitation (AHB) - ehemals Anschlussheilbehandlung:
    Dieses Verfahren bezeichnet eine intensive Nachbehandlung direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt und erfolgt bei Vorliegen bestimmter Indikationen. Die AHB muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen werden.
  • Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR):
    Die MBOR richtet sich an Patienten, deren Erkrankung bzw. Arbeitsunfähigkeit entscheidend von einer beruflichen Problematik verursacht bzw. beeinflusst wird. Dementsprechend werden zusätzliche arbeitsplatzorientierte Therapieelemente in den Rehabilitationsprozess integriert.

 

Therapiezeiten

Die Ambulante Rehabilitation erfolgt i.d.R. über einen Zeitraum von 3 Wochen an fünf Tagen (Montag bis Freitag). Grundsätzlich ist eine Anwesenheitszeit von 6 Stunden täglich und eine Therapiezeit von 4 bis 6 Stunden inklusive Pausen vorgesehen.

 

Therapieelemente

Zu den Behandlungselementen gehören u.a.:

  • Physiotherapie
  • Medizinische Trainingstherapie
  • Arbeitsplatzbezogene Therapie
  • Physikalische Therapie
  • Ergotherapie

Wichtige Bestandteile bei der Ambulanten Rehabilitation sind weiterhin:
Ppsychologische Beratung, sozialpädagogische Hilfestellung, Ernährungsberatung inkl. Lehrküche, Gesundheitsbildungsmaßnahmen sowie Hilfsmittel- und Schienenberatung.

Die MBOR enthält darüber hinaus zusätzliche praxisnahe arbeitsplatzbezogene Testverfahren und Behandlungselemente, z.B.

  • Jobanalyse und Erstellung des Fähigkeitsprofils, EFL-Screening-Test
  • Arbeitssimulationstraining
  • berufsbezogene Gesundheitsbildungsmaßnahmen

Antragswege

Ein Heilverfahren (HV) muss bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden. Dies kann entweder direkt per Online-Antragsstellung erfolgen oder Sie füllen die Antragsformulare aus, welche Ihnen hier zum Download zur Verfügung stehen.
Die Formulare G0100, G0110 sowie G0115 sind vom Patienten selbst auszufüllen. Ihr Hausarzt / behandelnder Facharzt vervollständigt den ärztlichen Teil und trägt die vorliegenden medizinischen Unterlagen zusammen. Das Formular G0120 lassen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bescheinigen.

Die Beantragung der Anschlussrehabilitation (AHB) erfolgt über den behandelnden Krankenhausarzt / Klinik-Sozialdienst während Ihres Aufenthaltes im Krankenhaus. Sie selbst brauchen sich nicht um Formulare etc. zu kümmern!

Eine MBOR kommt bei Vorliegen besonderer beruflicher Problemlagen (BBPL) in Frage. Diese werden im ärztlichen Aufnahmegespräch und durch bewährte Fragebögen (Assessments) festgestellt.

Zuzahlungen und Übergangsgeld

Bei einer Ambulanten Rehabilitation über die Rentenversicherung sind keine Zuzahlungen erforderlich!

Fahrtkosten zwischen Wohnung und Rehabilitationseinrichtung werden in der Regel erstattet. Im Rahmen der Anschlussrehabilitation (AHB) bietet das ARZ Riesa einen Fahrdienst an.

Für die Beantragung von Übergangsgeld füllen Sie bitte die von der DRV im Formularpaket Übergangsgeld bereitgestellten Formulare G0512 und G0518, ggf. auch G0515 aus.

Ambulante Rehabilitation der gesetzlichen und privaten Krankenkassen (GKV und PKV)

Ambulante Rehabilitation: Medizinische Trainingstherapie (MTT)


Rehabilitation über die gesetzlichen Krankenkassen (GKV)

Für Patienten, die noch nicht oder nicht mehr im erwerbsfähigen Alter oder familienversichert sind (Rentner, Hausfrau, Student, Kind oder Jugendlicher), erbringt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Leistungen. Je nach Situation kommen folgende Rehabilitationsverfahren für Sie in Frage:

  • Heilverfahren (HV):
    Ein Heilverfahren kommt für Sie in Betracht, wenn Ihre gesundheitlichen Probleme Sie voraussichtlich dauerhaft im Alltag stark einschränken und Pflegebedürftigkeit droht. Die Rehabilitation zielt darauf hin, den Patienten nach einer akuten oder chronischen Erkrankung für die Belastungen aim Alltag zu stärken.

  • Anschlussrehabilitation (AHB) - ehemals Anschlussheilbehandlung:
    Dieses Verfahren bezeichnet eine intensive Nachbehandlung direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt und erfolgt bei Vorliegen bestimmter Indikationen. Die AHB muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen werden.

 

Therapiezeiten

Die Rehabilitation erfolgt in der Regel über einen Zeitraum von bis zu 3 Wochen durchgeführt. In der Regel wird an an 5 Tagen (Montag bis Freitag) behandelt.

Grundsätzlich ist eine Anwesenheitszeit von 6 Stunden täglich und eine Therapiezeit von 4 bis 6 Stunden inklusive Pausen vorgesehen.

 

Therapieelemente

Zu den Behandlungselementen gehören u.a.:

  • Physiotherapie
  • Medizinische Trainingstherapie
  • Physikalische Therapie
  • Ergotherapie

Wichtige Bestandteile bei der Ambulanten Rehabilitation können weiterhin sein:
Entspannungstraining und im Bedarfsfall psychologische Beratung, sozialpädagogische Hilfestellung sowie Ernährungsberatung.

Antragswege

Möchten Sie ein Heilverfahren (HV) bei Ihrer zuständigen Krankenkasse beantragen, wenden Sie sich zunächst an Ihren Hausarzt / Facharzt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen stellt er gemeinsam mit Ihnen einen Antrag - Formular 61 - auf Rehabilitation. Dieser wird von ihm an die Krankenkasse geschickt. Die Krankenkasse prüft die Zuständigkeit und ob es Gründe gibt, die einer medizinischen Rehabilitation entgegenstehen könnten.

Die Beantragung der Anschlussrehabilitation (AHB) erfolgt über den behandelnden Krankenhausarzt / Klinik-Sozialdienst während Ihres Aufenthaltes im Krankenhaus. Sie selbst brauchen sich nicht um Formulare etc. zu kümmern!

Zuzahlungen

Für die Ambulante Rehabilitation der gesetzlichen Krankenkassen ist eine Zuzahlung in Höhe von 10,00 € pro Behandlungstag (für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr) zu leisten.

Ausnahme: Kinder und Jugendliche sowie Versicherte, deren Zuzahlungen über der persönlichen Belastungsgrenze liegen, sind von der Zuzahlung befreit.

Fahrtkosten zwischen Wohnung und Rehabilitationseinrichtung werden in der Regel erstattet.

Im Rahmen der Anschlussrehabilitation (AHB) bietet das ARZ Riesa einen Fahrdienst an.

Rehabilitation über die privaten Krankenkassen (PKV)

Der erste Schritt zur Inanspruchnahme einer medizinischen Rehabilitation ist der Gang zu Ihrem Arzt. Dieser erstellt bei Notwendigkeit eine Empfehlung für die medizinisch erforderlichen Maßnahmen.

Im Anschluss wird zunächst immer erst geprüft, ob nicht andere Leistungsträger - d.h. Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, private Unfallversicherung - für die Kostenübernahme zuständig sind.

Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die private Krankenversicherung in Anspruch genommen werden.

Voraussetzung ist jedoch, die entsprechenden Rehamaßnahmen sind Bestandteil Ihres Vertrages oder durch eine Zusatzversicherung abgedeckt!

Sind alle Voraussetzungen erfüllt und die Kostenübernahme genehmigt, kann bei Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems oder nach Operationen eine ambulante Rehabilitation oder eine intensivierte Behandlung in Form einer Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP) erfolgen.

Für Detailfragen wenden Sie sich bitte an Ihre private Krankenversicherung!

Ambulante Rehabilitation der Berufsgenossenschaften (BG)

Ambulante Rehabilitation: Arbeitsplatzbezogene Maßnahmen


Rehabilitation über die Berufsgenossenschaften

Ist Ihre Erkrankung auf einen Arbeits- oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen, ist Ihre Berufsgenossenschaft zuständig. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche, die in oder auf dem Weg zu ihrer Bildungs- oder Tageseinrichtung verunfallt sind. Für Patienten der Berufsgenossenschaften führen wir folgende Rehamaßnahmen durch:

  • Erweiterte Ambulanten Physiotherapie (EAP):
    Die EAP kann nach berufsbedingten Unfallverletzungen oder Erkrankungen verordnet werden. Die Therapie konzentriert sich auf die Wiederherstellung oder zumindest Verbesserung der verletzten Körperregion. Ziel ist die rasche Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit.

  • Arbeitsplatzbezogene Muskuloskeletale Rehabilitation (ABMR):
    Eine ABMR kann bei speziellen Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates oder bei Berufskrankheiten erforderlich werden. Dabei ist eine kontinuierliche Belastungssteigerung mit dem Ziel einer unmittelbar anschließenden vollschichtigen Rückkehr an den (bisherigen) Arbeitsplatz vorgesehen.

Therapiezeiten

Im Rahmen der EAP wird in unserer Einrichtung täglich 2 Stunden an bis zu 5 Tagen pro Woche behandelt. Vorgesehen ist zunächst einmal ein Zeitraum von 2 Wochen. Im Bedarfsfall kann eine Verlängerung der EAP-Maßnahme erfolgen.

Die ABMR erfolgt über einen Zeitraum von 2 oder 4 Wochen an 5 Tagen (Mo bis Fr) mit einer sich steigernden Therapiezeit von 3 bis 6 Stunden, inklusive Pausen.

Therapieelemente

Zu den Behandlungselementen der EAP gehören u.a.:

  • Krankengymnastik
  • Physikalische Therapie (Elektro-, Wärme- und Kältetherapie, Lymphdrainage, Massage u. v. m.)
  • Medizinische Trainingstherapie (MTT)

Zusätzlich zur EAP enthält die ABMR praxisnahe berufsspezifische Testverfahren und Trainingselemente, u.a.:

  • Jobanalyse und Erstellung des Fähigkeitsprofils
  • Kombination aus Ergonomie, Training und Koordinationsschulung
  • Ergotherapie (mit Schwerpunkt Arbeitstherapie)
  • Arbeitssimulationstraining

Antragswege

Die Verordnung der EAP erfolgt durch einen Facharzt für Chirurgie oder Orthopädie mit Durchgangsarzt-Zulassung (D-Arzt).

Die verantwortliche Berufsgenossenschaft muss die EAP-Maßnahme genehmigen. Abweichungen bzgl. Dauer und Therapiedichte sind nur in Abstimmung mit dem D-Arzt und der Genehmigung der BG möglich.

Die Verordnung zur Durchführung einer ABMR erfolgt im Regelfall durch den leitenden Arzt unserer Einrichtung im Laufe einer EAP-Maßnahme.

Zuzahlungen

Bei einer Ambulanten Rehabilitation über die Berufsgenossenschaften sind keine Zuzahlungen erforderlich!

Fahrtkosten zwischen Wohnung und Rehabilitationseinrichtung werden in der Regel durch die Berufsgenossenschaft erstattet.

Zulassung

Die Landesverbände der Berufsgenossenschaften beteiligen ausschließlich besonders geeignete Rehabilitationszentren an der EAP. Diese müssen spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen.
 
Die Durchführung der ABMR erfolgt ausschließlich in Einrichtungen, welche bereits an der Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP) beteiligt sind.
 
Das ARZ Riesa erfüllt diese Voraussetzungen.
 

Heilmittel auf Rezept

Für die Berufsgenossenschaften führen wir darüber hinaus Einzelverordnungen für Krankengymnastik, Physikalische Therapie, Ergotherapie und Arbeitsplatzbezogene Therapie (ABT) durch.

Die Verordnung muss durch einen niedergelassenen Chirurg oder Orthopäden mit einer Durchgangsarzt-Zulassung auf einem gesonderten BG-Rezept ausgestellt werden.

Eine finanzielle Eigenleistung entfällt für den Patienten, da die Berufsgenossenschaft die vollen Behandlungsgebühren übernimmt.

Arbeitsplatzbezogene Therapie (ABT)

Patienten der Berufsgenossenschaften können bei uns im ARZ Riesa die Einzelverordnung Arbeitsplatzbezogene Therapie (ABT) - Ziffer 11.5 - wahrnehmen.

Ziel der ABT ist, eine zügige Rückkehr in das Arbeitsleben zu ermöglichen. Eine an den beruflichen Anforderungen orientierte Therapie kann die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit erheblich beschleunigen.

Nachsorgeprogramme

Nachsorgeangebote

Nicht alle Patienten sind im Rahmen ihrer Rehabilitation völlig austherapiert. Für die Betroffenen ist eine Nachsorgebehandlung ratsam. Bei Bedarf empfehlen bzw. initiieren unsere Ärzte bereits während Ihrer Rehabilitation weiterführende Maßnahmen.

Versicherte der Deutschen Rentenversicherung können bei uns die Nachsorgeprogramme IRENA und T-RENA wahrnehmen.

Intensivierte Rehabilitationsnachsorge "IRENA" der Deutschen Rentenversicherung (DRV)

Das Ziel von IRENA besteht in der Sicherung und Festigung der bereits während der Rehabilitation erreichten Rehabilitationsergebnisse. Dazu gehören im wesentlichen die weitere Verbesserung noch eingeschränkter Fähigkeiten, der nachhaltige Transfer des Gelernten in den Alltag und die Förderung eigener Kompetenzen. Das IRENA - Programm orientiert sich an unterschiedlichen indikationsbezogenen Schwerpunkten.

IRENA kommt für Sie in Betracht, wenn mehrere Problembereiche in Bezug auf ihre Erwerbsfähigkeit und deren Stabilisierung weiter zu bearbeiten sind
(z. B. Bewegungsmangel und Übergewicht).

IRENA erfolgt berufsbegleitend. Der Beginn der Maßnahme muss innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Rehabilitation erfolgen. Spätestens zwölf Monate nach Ende der Rehabilitation muss die IRENA abgeschlossen sein. Die maximale Anzahl der Anwendungen beträgt bei Erkrankungen des Bewegungsapparates 24 Termine à 90 Minuten. Eine Zuzahlung ist nicht zu leisten.

Trainingstherapeutische Nachsorge "T-RENA" der Deutschen Rentenversicherung (DRV)

T-RENA beinhaltet ein gerätegestütztes Training, das gezielt Ihre körperliche Leistungs- und Belastungsfähigkeit steigert. Andere Bezeichnungen sind Muskelaufbautraining, Medizinische Trainingstherapie oder Krafttraining an medizinischen Geräten.

T-RENA kommt für Sie in Betracht, wenn bei Ihnen eine Beeinträchtigung bzw. Funktionseinschränkung am Haltungs- und Bewegungsapparat vorliegt.

Die Nachsorgeleistung umfasst 26 Trainingstermine à 60 Minuten, inkl. einem individuellen Einweisungstraining. In der Regel wird 1-2mal pro Woche in einer offenen Gruppe mit maximal 12 Teilnehmern trainiert. Im Bedarfsfall kann T-RENA um weitere 26 Trainingstermine verlängert werden.

Frühfunktionelle Handrehabilitation

Ziele

  • Verkürzung der Phase der postoperativen Ruhigstellung und des Nicht-Gebrauches der Hand
  • Reduktion der Arbeitsunfähigkeitsdauer
  • Verbesserung der Kraft, Koordination und Ausdauer der Finger- / Handmuskulatur
  • Sensitraining

Das Hand - Reha - Stufenprogramm

Nach Abklärung und genehmigter Kostenübernahme durch den Leistungsträger können Patienten bei uns im ARZ Riesa die Frühfunktionelle Handrehabilitation absolvieren. Nach traumatischen Verletzungen der Hand oder des Unterarms ist für die Wiedererlangung der Funktionsfähigkeit eine spezielle, frühzeitig einsetzende Therapie vorteilhaft.

Wir setzen hierfür das Hand - Reha - Stufenprogramm ein, welches aus vier aufeinander aufbauenden Phasen besteht. Die Behandlung wird durch eigens ausgebildete Handtherapeuten durchgeführt.

  1. Entlastungsstufe
    Sicherung des Behandlungs-/ Operationsergebnisses in erhaltender Funktion, Minderung des Risikos für Verwachsungen und Funktionsstörungen der Hand und Finger.

  2. Aufbaustufe
    Zunehmende Funktionserweiterung der verletzten anatomischen Strukturen mit Ziel der Vollbelastung.

  3. Vollbelastungsstufe
    Beginnende Belastungssteigerung spezieller arbeitsplatzspezifischer Anforderungen der Hand / oberen Extremität

  4. Arbeitsplatzspezifisch fokussierte Hand-Reha
    Fokussierung auf die funktionellen Defizite der Hand / oberen Extremität in Bezug auf die arbeitsplatzspezifischen Belastungen mit dem Ziel der vollständigen Wiedereingliederung in den beruflichen Alltag.
    Ergänzende Herz-Kreislauf-Konditionierung, Ausdauertraining, muskuläres Aufbautraining über die obere Extremität hinaus zur Stabilisierung des craniothoracalen Gebietes.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Wunsch- und Wahlrecht

Entscheiden Sie mit!

Als Patient haben Sie das Recht, Ihre Rehabilitationseinrichtung selbst auszusuchen. Das Gesetz regelt, dass der Rehabilitationsträger Ihren Wünschen entsprechen muss, sofern die jeweilige Einrichtung über die entsprechenden Zulassungen und Versorgungsverträge verfügt und keine medizinischen Gründe entgegenstehen.

Eine am 1. Juli 2023 in Kraft getretene Gesetzesänderung hat das bestehende Wunsch- und Wahlrecht deutlich vereinfacht: Ihre konkrete Wunscheinrichtung für den eigenen Reha-Aufenthalt kann bereits im Rehabilitationsantrag (G0100) vermerkt werden. Bis zu drei Angaben sind möglich, wobei die Reihenfolge der Einträge Ihren Prioritäten entsprechen sollte.

Informieren Sie sich frühzeitig und machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch, denn Ihre individuellen Bedürfnisse sind wichtig für den Erfolg Ihrer Reha.

Hinweis

Wichtig ist, dass Sie das ARZ Riesa, Lauchhammerstr. 20, 01591 Riesa - als bevorzugten Einrichtungswunsch - direkt bei der Antragstellung im Formular G0100 auf Seite 2 ("Wunsch- und Wahlrecht bei medizinischer Rehabilitation") benennen.

Sie finden uns natürlich auch auf dem DRV Wegweiser-Portal für qualitätsgeprüfte Rehaeinrichtungen: "Meine Rehabilitation"

Ihr Weg zur Reha

Passgenaue Rehabilitationsangebote sind der Schlüssel für eine erfolgreiche Rehabilitation. Ziel ist es, die Patienten so zu therapieren und zu heilen, dass sie wieder arbeiten können ("Reha vor Rente") oder nicht pflegebedürftig werden ("Reha vor Pflege"). Je nach Krankengeschichte und persönlichen Lebensumständen kommen im Regelfall dabei folgende Leistungsträger und deren Maßnahmen für Sie in Frage:

Sie sind ..?

.. erwerbstätig, arbeitssuchend oder Bezieher einer Erwerbsminderungsrente:

Ist durch Ihre Erkrankung die Erwerbsfähigkeit bedroht oder bereits gemindert, ist der Rentenversicherungsträger Ihr zuständiger Leistungsträger.

.. Rentner, Hausfrau, Student, Kind oder Jugendlicher:

Für Patienten, die noch nicht oder nicht mehr im erwerbsfähigen Alter oder familienversichert sind, erbringt die gesetzliche Krankenkasse die Leistungen.

.. bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit verunfallt:

Ist Ihre Erkrankung auf einen Arbeits- oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen, ist Ihre Berufsgenossenschaft zuständig. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche, die in oder auf dem Weg zu ihrer Bildungs- oder Tageseinrichtung verunfallt sind.

.. privatversichert:

Leistungen und Kostenübernahme richten sich nach dem Umfang Ihres individuell abgeschlossenen Versorgungsvertrags.

Am Tag der Aufnahme

An der Anmeldung erhalten Sie eine kurze Einweisung und Ihre Patientenmappe. Bevor Sie zu Ihrem ersten Termin gehen, ziehen Sie sich bitte um.

Die Krankenschwester führt Sie nach der Erhebung verschiedener Daten und einem Einführungsgespräch durch unser Haus. So lernen Sie alle wichtigen Stationen (z. B. Therapieräume, Seminarraum, Speisesaal, Ruheraum) kennen.

In der Eingangsuntersuchung gleicht der Arzt Ihre Angaben im Anamnesebogen ab. Bitte denken Sie vor allem an Ihre ärztlichen Befunde oder den Entlassbrief der vorbehandelnden Klinik. Weitere Themen behandeln die häusliche Versorgung (Rentner) oder die Situation am Arbeitsplatz (Berufstätige). Auf dieser Grundlage wird der Arzt gemeinsam mit Ihnen die Therapieziele und Behandlungen festlegen. Dabei orientiert er sich an wissenschaftlich fundierten Rehabilitationskonzepten.

Im Anschluss an Ihre ärztliche Untersuchung setzt die Reha-Planung die ärztlichen Empfehlungen um.

Die tägliche Therapiedauer beträgt i.d. R. 4-6 Stunden, bitte rechnen Sie mit einer Gesamtrehabilitationsdauer von drei Wochen.

Mitbringen

  • Trainingsbekleidung oder andere bequeme Kleidung
  • Sportschuhe oder Wechselschuhe
  • Anamnesebogen, medizinische Unterlagen (falls vorhanden)
  • Notfall-Medikamente (z. B. Asthmaspray)
  • Spezielle Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen, Brillen falls benötigt)
  • Zuzahlungsbefreiung (falls vorhanden)

Für die folgenden Tage werden Sie über zusätzlichen Bedarf informiert.